Neben der Grundversorgung im EU/EFTA-Modell, können Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung auf eine exzellente Versorgung setzen.
In den meisten Fällen kommt er völlig unerwartet und plötzlich: ein Notfall, der eine sofortige Überweisung in ein Krankenhaus zur Folge hat und nicht mehr zu vermeiden ist.
Wie schnell Sie wieder gesund werden, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen die Eignung des Krankenhauses sowie die Qualifikation von Ärzten und Pflegekräften.
Durch den EU/EFTA-Tarif steht Ihnen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland lediglich eine sogenannte Regelversorgung zu. Auch können Sie i. d. R. nicht frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen können.
Wenn Sie in ein Krankenhaus müssen, ist das schon unangenehm genug. In einer solchen Situation wünscht man sich nicht das erstbeste, sondern die beste Fachklinik mit bestmöglicher medizinischer Behandlung von einem Spezialisten oder sogar vom Chefarzt.
Zur schnelleren Genesung benötigt man auch Ruhe, welche in einem Mehrbettzimmer nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Wer in einem Krankenhaus privatärztliche Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wünscht, muss ohne zusätzlichen Baustein tief in die Tasche greifen.
Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Baustein inklusive Behandlungen in der Schweiz wünschen, oder ob Ihnen mit günstigen Beiträgen und Top-Leistungen der Versicherungsschutz in Deutschland reicht.
Mit den Bausteinen Stationäre Wahlleistungen (CH/D) genießen Sie Versicherungsschutz sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz.
Ich bin Jahre alt!
Monatsbeitrag berechnen
100 %
für die privatärztliche Versorgung, einschließlich Chefarzt.
100 %
für das Zweibettzimmer
25 EUR
Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die privatärztliche Versorgung und auf das Ein- und Zweibettzimmer, Kinder erhalten die Hälfte.
100 %
für den Krankentransport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus.
Freie Krankenhauswahl, einschließlich Privatkliniken.
200 EUR
Pauschale bei bestimmten ambulanten Operationen zur freien Verfügung
Restkosten können entstehen, wenn Sie ein Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen, obwohl der Arzt in der Einweisung ein anderes Krankenhaus aufgeschrieben hat. Nach einer Vorleistung der GKV werden 100 % der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeine Krankenhausleistung erstattet.
Die Anschluss- und Bereitstellungskosten werden übernommen. Die Gebühreneinheiten beispielsweise für das Telefon sind nicht versichert.
Ärztliche Leistungen werden im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. In bestimmten Fällen sind auch über den jeweiligen Höchstgrenzen liegende Aufwendungen erstattungsfähig
Innerhalb Europas besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zeitlich laut AVB begrenzt.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt u. a. bei Unfällen; die besonderen Wartezeiten (z. B. bei Entbindung und Psychotherapie) betragen 8 Monate. Entfall der Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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10,00 €
im Monat
Hinweis: Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif. Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die erstattungsfähigen Aufwendungen (nicht auf den Rechnungsbetrag). Mindestlaufzeit 2 Jahre.
Mit den Bausteinen Stationäre Wahlleistungen (D) genießen Sie den Komfort eines Privatpatienten in Deutschland.
Ich bin Jahre alt!
Monatsbeitrag berechnen100 %
für die privatärztliche Versorgung, einschließlich Chefarzt.
Zweibettzimmer
(Einzelzimmer bei Unfall)
100%
Für die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die entstehen, wenn der Versicherte ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählt.
100 %
100 %
(einschließlich Vor- und Abschlussuntersuchung)
100%
Zuzahlungen werden in folgenden Bereichen erstattet:
80 EUR bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen sowie Ein- und Zweibettzimmer. 50 EUR bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen. 30 EUR bei Verzicht auf Ein- und Zweibettzimmer. Für Kinder gilt jeweils die Hälfte der Sätze.
Ja, bis 14 Tage
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
Keine Wartezeiten: Ihr Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss.
Auf Wunsch auch mit Altersrückstellungen
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10,00 €
im Monat / ohne Altersrückstellungen
Hinweis: Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif. Mindestlaufzeit 2 Jahre.
Wartezeiten:
Dieser Tarif sieht keine Wartezeit vor. Ihr Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss.
Alterungsrückstellungen:
Mit dem Alter steigt die Zahl der Krankenhausbesuche statistisch an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen enthalten daher Beitragssprünge und sind im hohen Alter sehr teuer. Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.
und erhalten Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.
„Sie müssen nur ankommen,
den Rest erledigen wir für Sie“
Grenzgänger-Versicherungs-Service
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